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   OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18   

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https://dejure.org/2018,55423
OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18 (https://dejure.org/2018,55423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2018 - 3 Ss 169/18 (https://dejure.org/2018,55423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2018 - 3 Ss 169/18 (https://dejure.org/2018,55423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18
    Neue Feststellungen darf es nur insoweit treffen, als diese hierzu nicht in Widerspruch treten (BGHSt 62, 155, 160).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18
    Durch § 318 Satz 1 StPO hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelberechtigten eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist (BGHSt 38, 362, 364).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18

    Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18
    Von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung ist erst dann auszugehen, wenn der Rechtsmittelführer nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH NStZ-RR 2018, 290).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2018 - 3 Ss 169/18
    Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen die den beanstandeten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung prüfen kann, ob der Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 203; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 344 Rn. 24).
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